Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29. Oktober 2010 entschieden, dass verpartnerte Beamte neben einem erhöhten Auslandszuschlag, einer Aufwandsentschädigung und einer Hinterbliebenenversorgung nun auch einen Familienzuschlag beziehen können (BVerwG 2 C 10.09 und 2 C 21.09). Dieser wird ihnen als Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 BBesG als sogenannter „Ehegattenzuschlag“ gewährt.
Das ERGO Beamtendarlehen ist mit seinen Vorteilen in den Konditionen sowie dem speziellen Beamtendarlehen Rechner auf den vordersten Rängen in der Beliebtheit von Kreditnehmern. Besonders attraktiv gestalten sich dabei die festgeschriebenen Zinsen, die für Beamte, Akademiker und Angestellte im öffentlichen Dienst speziell konzipiert wurden.
Donnerstag, 4. November 2010
Familienzuschlag Beamte
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen