Donnerstag, 4. November 2010

Familienzuschlag Beamte

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29. Oktober 2010 entschieden, dass verpartnerte Beamte neben einem erhöhten Auslandszuschlag, einer Aufwandsentschädigung und einer Hinterbliebenenversorgung nun auch einen Familienzuschlag beziehen können (BVerwG 2 C 10.09 und 2 C 21.09). Dieser wird ihnen als Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 BBesG als sogenannter „Ehegattenzuschlag“ gewährt.

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